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DSHS Köln: Mietzuschüsse für bestimmte Studierendengruppen

DSHS Köln: Mietzuschüsse für bestimmte Studierendengruppen (Bild: iStock)

Etwa zehn Prozent aller Einwohner*innen Kölns sind Studierende. Ähnlich wie in anderen Großstädten ist daher studentischer Wohnraum knapp. Die Deutsche Sporthochschule Köln unterstützt ihre Studierenden zum einen durch den Betrieb eigener Wohnheime und bietet Studierende in besonderen Lebenslagen Mietzuschüssen an.

Förderungsberechtigt sind eingeschriebene Ersthörer*innen in den konsekutiven Bachelor-, Master- und Lehramts-Studiengängen sowie Doktorand*innen der Sporthochschule. Unterstützt werden neben Studierenden von ausländischen Partneruniversitäten auch Studierende, die unter erschwerten Bedingungen studieren und einer der folgenden Gruppen zugeordnet werden können:

Der Bewilligungszeitraum beträgt aktuell zwei Semester. Eine Wiederbewerbung ist möglich, sofern die Gesamtförderdauer von einem Jahr nicht überschritten wird. Die Förderung beträgt pro Person monatlich Euro 300 Euro. Diese werden entsprechend monatlich ausgezahlt. Weitere Rahmenbedingungen können dem Antragsformular entnommen werden. Eine Bewerbung umfasst die folgenden Dokumente:

Die Bewerbung ist an das Gleichstellungsbüro der Deutschen Sporthochschule Köln unter der Mailadresse einzureichen. Dabei sollte das Bewerbungsschreiben eine Seite nicht überschreiten (Word/pdf-Dokument). Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2023 ist am 30. April 2023 (um 23:59 Uhr MEZ). Die fristgerecht eingereichten Unterlagen werden durch eine Kommission mit Interessensvertretungen aus allen Bereichen geprüft und bewertet. Bei der Vergabe können nur vollständige und dem Umfang entsprechende Unterlagen berücksichtigt werden.

Quelle: DSHS Köln

Bild: iStock

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